Für mich als Autofahrerin eine Horrorvorstellung: Eine Katze springt mir vor das Fahrzeug und ich kann nicht mehr rechtzeitig bremsen. Was macht man, wenn man eine Katze angefahren hat? Wie kann man dem verunglückten Tier helfen? Wer muss von dem Unfall erfahren? Und wer bezahlt etwaige Schäden? In diesem Artikel erfahrt ihr, was Autofahrer nach dem Unfall mit einer Katze beachten müssen.
Besonders bei Dunkelheit sind Katzen schlecht zu sehen, wenn sie plötzlich auf die Straße springen. So kommt es bei Freiugängern immer wieder zu Unfällen mit Autos. Leider gibt es auch Menschen, die einfach wegfahren, ohne sich um das verletzte Tier zu kümmern.
Einfach wegfahren ist keine Option
Ein solch herzloses Verhalten ist natürlich keine Option: „Wird ein Heimtier, etwa eine Katze, überfahren und das verletzte Tier seinem Schicksal überlassen, kann eine Unfallflucht vorliegen“, erklärt Katharina Lucà, Unternehmenssprecherin bei der ADAC-Zentrale in München. „Kommt es durch Zeugen des Unfalls zu einer Anzeige, kann der Fahrer des Wagens aufgrund des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz mit einem Bußgeld belangt werden.“
Die ADAC-Sprecherin empfiehlt daher, zunächst an einer ungefährlichen Stelle anzuhalten, die Unfallstelle abzusichern und – falls nötig – die Polizei zu verständigen.
An der nächsten sicheren Stelle anhalten
Bemerkt ihr einen Aufprall, solltet ihr an einer sicheren Stelle anhalten. Auf einer vielbefahrenen Landstraße abrupt zu bremsen und auf die Fahrbahn zu laufen, ist zu riskant. Euer eigenes Wohl und das Wohl der anderen Verkehrsteilnehmer sollte immer im Vordergrund stehen. Auch sollten bei Dunkelheit keine spontanen Rettungsaktionen stattfinden. In dem Fall ist es laut dem ADAC ausreichend, die Polizei oder die Tierrettung anzurufen und den Unfall zu melden.
Habt ihr euren Wagen sicher abgestellt, solltet ihr die Warnblinkanlage einschalten und euch ein Bild von der Lage und den Unfallschäden machen. Vergesst nicht, die Warnweste überzuziehen.
Liegt eine Katze auf oder neben der Straße, hilft ein Warndreieck, die Unfallstelle abzusichern.
Nach dem Unfall die Polizei informieren
Fühlt ihr euch mit der Situation überfordert oder unsicher, solltet ihr die Polizei anrufen. Sie kümmert sich um die weitere Versorgung des Tieres sowie eine Absicherung des Unfallortes.
„Die Meldung des Unfalls bei der Polizei ist auch ratsam, um den Halter der Katze ausfindig zu machen“, rät Katharina Lucà vom ADAC. „Ebenso besteht die Option, dass die Haftpflichtversicherung des Katzenhalters für den entstandenen Schaden aufkommt.“
Wurden bei dem Unfall Personen verletzt? Ist ein größerer Schaden am Auto entstanden? Dann müsst ihr die Polizei auf jeden Fall hinzuzuziehen.
Wie verhält sich eine Katze, wenn sie angefahren wurde?
Nicht immer sind Katzen nach einem Unfall sofort tot. „Ist die Katze noch bei Bewusstsein und kann sich bewegen, wird sie ihre letzten Kräfte aufwenden und in die nächste Deckung verschwinden – etwa unter ein parkendes Auto oder hinter einen Busch“, erläutert die Fachbuchautorin und Katzenexpertin Dr. Helga Hofmann.
Sofern es eure eigene Sicherheit zulässt, solltet ihr nichts unversucht lassen, um das verletzte Tier zu finden.
Lebt die Katze noch?
„Hat man das Tier aufgespürt und möchte überprüfen, ob der Vierbeiner noch lebt, gibt es einen einfachen Trick“, sagt Hofmann: „Einfach dem Tier einen kleinen Taschenspiegel vor die Nase halten und überprüfen, ob dieser beschlägt und die Katze entsprechend noch atmet. Alternativ reicht auch ein Papiertaschentuch, welches sich, locker gehalten, im Atemstrom des Tieres ein wenig hin- und herbewegt.“ Falls ihr keinen Taschenspiegel dabei habt, könnt ihr auch die Spiegelfunktion eures Handys benutzen.
Ist das Tier nicht mehr am Leben, solltet ihr die Polizei benachrichtigen. Die Ordnungshüter können das Tier bergen und den Halter oder die Halterin ausfindig machen.
Katze angefahren – erste Hilfe leisten
„Um sich einen ersten Eindruck von der Katze zu verschaffen, etwa ob sie offene Wunden hat, die Katze fest am Nacken packen und das Tier leicht anheben“, so die Expertin. Mit einem Druckverband aus dem Verbandskasten des Autos kann eine schwere Blutung vorerst gestillt werden.
Ist der Vierbeiner nicht bei Bewusstsein, können weitere Erste-Hilfe-Maßnahmen eingeleitet werden, welche auch unter der sogenannten ABC-Regel (Atemwege frei machen, Beatmung, Cirulation) bekannt sind. Da diese besondere Kenntnisse im Umgang mit dem Tier erfordern und um der Katze nicht noch weitere Verletzungen hinzuzufügen, sind die Maßnahmen aber nur für erfahrene Katzenfreunde empfehlenswert, die zum Beispiel schon einmal einen Erste-Hilfe-Kurs für Tiere absolviert haben.
Die überfahrene Katze zum Tierarzt bringen
Für die weitere medizinische Versorgung sollte das Tier schnellstmöglich zum Tierarzt gebracht werden. Eine deutschlandweite Übersicht an Tierärzten findet ihr zum Beispiel auf der Webseite vom Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt). Manche Katzen tragen ein Halsband mit Plakette, auf der Adresse und Telefonnummer ihres Halters notiert sind. In dem Fall kann dieser kontaktiert werden und zur Unfallstelle kommen.
Wichtig: Schützt eure Hände
Wenn ihr das Tier von der Straße tragen und ins Auto legen wollt, solltet ihr eure Hände schützen – zum Beispiel durch dicke Handschuhe. Ihr könnt sie auch in einen Schal, eine Jacke oder ein dickes Tuch einwickeln. „Ist die Katze verletzt und gerät in Panik, fängt sie unter Umständen an zu beißen. Und das kann für den Menschen außerordentlich schmerzhaft werden, weil sich Wunden durch Tierbisse sehr leicht übel entzünden“, erläutert Hofmann.
Um Beißattacken zu verhindern, empfiehlt die Expertin auch in diesem Fall, die Katze am Nacken zu greifen und sie dann langsam auf eine Unterlage zu ziehen, etwa eine Plane, eine Jacke oder eine Warnweste. So kann das Tier vorsichtig ins Auto getragen werden.
Nicht ungesichert transportieren
Wenn ihr allein unterwegs seid und niemanden habt, der die Mieze festhalten kann, solltet ihr sie nicht ungesichert im Auto befördern. Ihr wollt nicht, dass die Katze plötzlich im Wagen herumspringt. Notfalls legt ihr sie vorsichtig in den Kofferraum.
„Erwacht das Tier aus einem Schockzustand oder einer Ohnmacht, wird es – sofern es seine Verletzungen erlauben – panisch losrennen“, warnt Hofmann. „Ist die Katze dann nicht gesichert, kann das fatale Folgen für den Autofahrer haben – wenn das Tier zum Beispiel zwischen die Pedale gerät.“
Wer kommt für die Unfallschäden auf?
Nach Paragraph 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) müssen Tierhalter für die Schäden aufkommen, die ihre Vierbeiner verursachen. Ist die Katze über eine private Haftpflichtversicherung abgesichert, kommt diese für Schäden am Auto sowie die Tierarztkosten auf.
„Die Voraussetzung ist natürlich, dass der Tierhalter ermittelt wird“, sagt ADAC-Expertin Lucà. „Hat eine Vollbremsung wegen eines Heimtiers etwa einen Auffahrunfall zur Folge oder wurde das Auto infolge eines Ausweichmanövers beschädigt, greift die Haftpflichtversicherung dagegen nicht für den entstandenen Schaden.“
Quelle: IVH, Bild © Fotolia/ramonespelt