Urteil: Nachbar muss Katze im Garten dulden – auch wenn sie ins Blumenbeet macht

von Gastautor
Zwei Katzen im Gras

Freigänger lassen sich von Grundstücksgrenzen nicht aufhalten. Nicht immer ist die Katze in Nachbars Garten willkommen – vor allem dann nicht, wenn sie das fremde Blumenbeet als Katzenklo missbraucht. Nach zwei aktuellen Urteilen müssen Nachbarn den Katzenbesuch trotzdem dulden. In ihrem Gastbeitrag schildert die Juristin Gabriele Weintz die beiden Fälle. Pikantes Detail: Die Kläger hatten den von der Katze verscharrten Kot zu Beweiszwecken wieder ausgegraben.

Gastbeitrag: Darf meine Katze ein fremdes Grundstück betreten?

Nicht alle Menschen sind Katzenfreunde. Das erkennt man immer wieder, wenn Streitigkeiten über Katzenbesuch vor Gericht enden. Doch den Katzenbesuch gerichtlich verbieten zu lassen ist gar nicht so einfach.

Katzenbesuch auf fremdem Grundstück

In vielen Fällen haben die Kläger etwas dagegen, dass fremde Katzen ihr Grundstück überhaupt betreten. Doch dies zu unterbinden ist rechtlich schwierig und in der Realität noch viel weniger praktikabel. So klagten in zwei voneinander unabhängigen Fällen Grundstücksinhaber dagegen, dass die Nachbarskatzen ihr Grundstück betraten. Im einen Fall handelte es sich um ein typisch ländliches Wohngebiet mit überwiegend Einfamilienhausbebauung am Ortsrand, im anderen Fall um ein Wohngebiet bebaut mit Ein- und Mehrfamilienhäusern mit Gärten.

In beiden Fällen stellten die Richter fest, dass die klagenden Nachbarn das Betreten ihrer Grundstücke durch ein oder zwei Katzen eines Nachbarn aufgrund des nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses aus Treu und Glauben gem. § 242 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dulden müssen. In oben genannten Wohngebieten gehören die Tierhaltung und damit auch der Kontakt zu Tieren, insbesondere mit Katzen und Hunden, dazu. Daher ist es den Klägern zuzumuten, dass frei laufende Katzen ihre Grundstücke gelegentlich betreten.

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Katzenkot und Kratzspuren im Blumenbeet

Die Kläger machten neben dem Besuch der Katzen auf den Grundstücken zusätzlich geltend, dass die Nachbarskatzen sowohl Urin als auch Kot in den jeweiligen Blumenbeeten absetzten und dabei Kratzspuren in den Beeten hinterlassen haben. Auch dagegen wendeten sie sich mit ihren Klagen vor Gericht.

Die Richter stellten in beiden Fällen jedoch fest, dass die Verunreinigungen weder außergewöhnlich noch zwingend nur den Nachbarskatzen der jeweiligen Beklagten zuzurechnen sind. Außerdem vergraben Katzen im Normalfall ihren Kot, so dass davon eben keine nennenswerte bzw. außergewöhnliche Belästigung ausgeht. Haben die Kläger den Kot zu Beweiszwecken aber selbst wieder ausgegraben, so können sie sich gerade nicht darauf berufen, dass sie dadurch erheblich beeinträchtigt sind.

Katzenabwehr nicht konsequent verfolgt

Zur Wahrung des nachbarschaftlichen Friedens haben die Beklagten in einem Fall sogar einen sog. Katzenschreck angebracht, der die eigenen Katzen daran hindern sollte, das Nachbarsgrundstück zu betreten. Dieser Katzenschreck wurde jedoch von den Klägern wieder entfernt. Auch haben die Kläger es unterlassen, die Katzen eigenständig von ihrem Grundstück zu vertreiben, sei es durch laute Geräusche oder Verscheuchen mit Wasser. Daher können sie sich gerade nicht darauf berufen, dass sie durch den Besuch der Katzen auf ihrem Grundstück in hohem Maße beeinträchtigt sind.

(Landgericht Oldenburg, Urteil v. 29.07.2011, Az.: 8 S 578/10; Amtsgericht Offenbach, Urteil v. 25.07.2012, Az.: 380 C 268/11)

Über die Autorin

Gabriele Weintz ist Wirtschaftsjuristin LL.B. und Redakteurin in der juristischen Redaktion von anwalt.de. Unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800/4040530 unterstützt anwalt.de Menschen, die einen passenden Anwalt suchen oder eine telefonische Rechtsberatung benötigen.

Weitere Artikel zu interessanten Urteilen und rechtlichen Aspekten der Katzenhaltung findet ihr auf der Themenseite Recht.

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Bild: © Fotolia, Nadine Haase

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15 Kommentare

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Mina Piske 22. Mai 2018 - 13:33

Servus, ich hatte soeben ein kurioses Gespräch mit einer Nachbarin. Sie meint, meine Katze würde ihre Igelstation (Ende Mai) nachts zerstören. Sie hat das Geschehen auf der Wildkamera aufgenommen und ich soll dafür sorgen, dass meine Katze nachts nicht mehr rumläuft. Wir leben sehr ländlich, direkt am Wald, meine Katze ist 15 Jahre alt und lebt, insbesondere wenn es Sommer ist, draußen. Nachdem nicht mal klar ist, ob es sich tatsächlich um meine Katze handelt, habe ich mich leider eher nicht verhandlungsbereit gezeigt. Ich sperre meine Katze nachts nicht ein, das ist sie nicht gewöhnt. Ich riet ihr, die Igelstation katzensicher zu machen. Weil jedes andere Wildtier kann auch die Station stürmen, wenn das meine Katze hinbekommt. Wenn es denn meine ist. Daraufhin wurde die Frau laut, hieß mich verantwortungs- und rücksichtslos. Es wäre ihr Recht zu verlangen, dass meine Katze nicht mehr ihr Grundstück betritt. Und wenn ich nicht handle, würde sie meine Katze erschießen. Es fielen noch einige unflätige Worte ihrerseits, Forderung, ich soll sofort vorbei kommen und den Film ansehen. Ich will gar nicht sagen, was diese Frau noch alles geplärrt hat. Nun suche ich Argumente, dass man Igel im Mai gar nicht füttert, wenn dann aber so, dass keine Katzen in die Station kommen. Und dafür, dass man in einer ländlichen Gegend mit lauter Einfamilienhäusern Katzen im Garten, insbesondere, wenn man Futterstellen einrichtet, dulden muss. Gruß Mina Piske

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GrößerÄrger 4. April 2018 - 15:25

Wir haben Kaninchen im Garten. Die ANchbarskatze streunt jeden Tag in unserm Garten und nun sind zwei Kininchen innerhalb von zwei Tagen verstorben, aber nicht an Altersschwäche, sondern weil diese scheiß Katze sie gejagt hat. Ein Gesüpräch mit den Haltern verlief negativ. Sie waren nicht bereit, gemeinsam eine Lösung zu finden. Sie haben uns aufgefordert, das wir unsere verbliebenen Kaninchen einsperren. Das kann ja wohl nicht wahr sein. Auf unserem eigen Grundstück sollen wir unsere Tiere einsperren, damit die verschissene Katze freien Lauf hat? Ich bin tierlieb und jeder hat sein Lieblingstirer, aber die Katze hat bei uns nicht´s zu suchen. Wenn die wieder ein Kaninchen jagt, weiß ich nicht, was ich machen werde, wenn ich das Schweinemistvieh in die Finger kriege.

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Bärbel 4. April 2018 - 16:12

Normalerweise würde ich einen Kommentar wie deinen wegen deiner unflätigen Ausdrucksweise löschen. Vielleicht kann ich aber mit meiner Antwort etwas bei dir bewirken. Ich kann ja verstehen, dass dir deine Kaninchen am Herzen liegen, aber der Nachbar liebt eben seine Katze auch. Dass eine Katze Jagd auf Kaninchen macht, ist ganz normales Verhalten und es ist ein absolutes Unding, sie dafür bestrafen zu wollen. Übrigens kann es dir auch passieren, dass ein Fuchs deine Kaninchen holt. Deswegen ist der Rat, sie zu ihrem eigenen Schutz einzusperren nicht schlecht. Also: Komm runter von der Palme, denk daran, dass auch Katzen liebenswerte Tiere sind und überlege, wie du deine Kaninchen besser schützen kannst.

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H.-J. Thon 3. April 2018 - 16:05

Hallöchen,
ich bin ein echter Tierfreund, habe meine Kinder und Enkelkinder auch so erzogen.
Aber das jetzt die Katzen auch schon in den selbstgebauten Sandkasten unserer Enkelkinder ihren Kot setzt, ist nicht mehr aktzeptabel. Was kann ich dagegen tun.

Gruß H.-J. Thon

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Bärbel 3. April 2018 - 16:16

Hallo,

das ist wirklich nicht schön. Vielleicht kannst du den Sandkasten mit einer Plane abdecken, wenn die Enkelkinder nicht da sind. Mit Plane drauf ist der Sandkasten als Katzenklo uninteressant.

Liebe Grüße
Bärbel

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Rietsch 1. Februar 2018 - 20:56

Unser Nachbar hat ein Problem.
In der Nacht sind unsere 2 Katzen Freigäger, sind kastriert, fangen Mäuse mehr nicht. Ab und an in Nachbars Garten.
Nun verlangt der Nachbar, dass wir die Katzen einsperren. Wir haben dafür kein Verständnis. Per Unterschriftensammlung
hat der Nachbar nun die weitere Nachbarschaft gegen uns aufgebracht.
Wir reagieren nun und schalten unseren Rechtsanwalt ein. Werden sehen wie die Sache ausgeht.

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Jürgen Curth 23. August 2017 - 14:18

Wenn der Nachbar 6 Katzen hat dann ist das nicht lustig. Wenn die Halter, Katzen Steuer zahlen müssten wie Hunde Halter dann sehe es anders aus .

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Daniel 22. Oktober 2017 - 14:45

Ich habe auch ein Herz für Vögel. Ständig werden diese von Katzen in unseren Garten gejagt.
Das Mindeste sind Glöckchen für frei laufende Katzen. Das sollte zur Bedingung gemacht werden, wenn man sich schon auf Paragrafen beruft.

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Bärbel 23. Oktober 2017 - 14:17

Hallo Daniel,

obwohl ich einen Katzenblog betreibe, mag ich auch Vögel sehr gern. Zum Glück ist es so, dass Katzen zu über 90 Prozent Mäuse jagen und Vögel nur zu einem ganz geringen Teil auf dem Speiseplan stehen. Glöckchen sind leider eine arge Quälerei für Katzen, denn sie hören viermal so gut wie Menschen. Es wäre wie ein Tinnitus für sie – und das sollte man keinem Tier antun.

Ich wünsche den Vögeln in deinem Garten ein langes Leben und hoffe, dass du und die Katzen trotzdem einigermaßen miteinander auskommt 🙂

Liebe Grüße
Bärbel

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Rudolf 10. Juli 2017 - 19:04

Hallo, ich habe Festgestellt das Katzen ihren Kot nicht mehr verscharren. Genau so pinkeln Sie auch gegen auch gegen Wandflächen.
Mache das schon Jahre lang mit .

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Michael 3. März 2019 - 6:16

Ja das stimmt Katzen markieren ihr revier. In ihrem Fall würde ich mit den Katzenbesitzern sprechen. Sie müssen die Katze zwar dulden aber nur so lange bis es nicht mehr zumutbar ist.
Und ich denke kothaufen und stinkende angepi**te Wände sind nicht mehr zumutbar. In ihrem Fall müssten sich die Katzenbesitzer darum kümmern, dass so etwas nicht mehr vorkommt.

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